Sicherheitsprüfungen und -kontrollen (BGV)
Die Sicherheit der Menschen, die in unternehmenseigenen Betrieben oder auswärtig für ihren Arbeitgeber tätig sind, wird in Deutschland durch rechtliche Bestimmungen gewährleistet.
Einst wurden diese Bestimmungen durch die von den deutschen Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften (BGV) geregelt. Mittlerweile werden sie in der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zusammengefasst, deren Vorschriften zu denen der BGV nahezu identisch sind. Allerdings wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Genossenschaften bereinigt und vereinheitlicht.
Unternehmen zur Überprüfung verpflichtet
Für Unternehmen ergibt sich aus der Vorschrift 3 des DGUV (ehem. BGV A3) die Verpflichtung, alle ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmittel (Handwerkzeug, Kaffeemaschine etc.), Maschinen und Anlagen gemäß der UV-Vorschrift der Berufsgenossenschaft sowie der BetrSichV prüfen zu lassen. Und zwar vor der ersten Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen. Die Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte selbst oder unter ihrer Leitung vorgenommen werden.
Wir prüfen zu Ihrer Sicherheit
Als Elektrofachunternehmen bieten wir Ihnen die rechtlich erforderlichen Prüfungen für Ihre Anlagen und Betriebsmittel an. Wir prüfen die Sicherheit in Verwaltungsgebäuden, an Produktionsstätten, in Versandabteilungen und auf Baustellen – kurz, überall dort, wo elektrische Komponenten zum Einsatz kommen.
hse bietet professionelle Komplettlösungen, die darauf ausgerichtet sind, den Eingriff in die Produktions- und Arbeitsprozesse des Kunden auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das Leistungspaket für die Sicherheitsprüfungen umfasst die Beratung, Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentationsübergabe. Der Kunde erhält alles aus einer Hand.
Für weitere Informationen zu den Prüfpflichten beraten wir Sie gerne unter 05222 9769-0.