Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert auf § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG, 1996 in der Fassung vom 8. April 2008), das zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992) verabschiedet wurde.
Arbeitgeber sind danach dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung ihres Betriebes durchzuführen. Diese Verpflichtung, die sich auch aus der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift (BGV A1) ableitet, ist unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter eines Betriebes.
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung aller potenziellen Gefährdungen, denen ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner Tätigkeit ausgesetzt ist. Aus den ermittelten Erkenntnissen werden Maßnahmen abgeleitet, die präventiv und wirksam die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen können.
Die hse Steuerungstechnik führt im Zuge der Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 und BGV A3 durch. Diese wird für jedes geprüfte Gerät erstellt und schriftlich protokolliert.
Kunden von hse schützen damit ihre Mitarbeiter und sich selbst, zudem kommen sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Haben Sie Fragen zur Gefährdungsbeurteilung? Wir beantworten sie gerne und stehen Ihnen bei allen Fragen zu diesem Theme zur Verfügung: 05222 9769-0.